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Motto: Der Sinn unserer Arbeit ist nicht nur, Übersetzungsleistungen zu erbringen. Wir wollen unseren Kunden Lösungen liefern, die ihnen Nutzen bringen. Unsere Übersetzungsagentur ist bekannt für ihre Flexibilität und ihr Interesse für die Bedürfnisse des Kunden. Wir führen die Projekte bis zum erfolgreichen Ende, erfüllen unsere Versprechen und ein gegebenes Wort verpflichtet uns. Wir machen unsere Arbeit so, dass wir auf sie stolz sein können.
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ÜBERSETZUNGEN |
DOLMETSCHEN |
KORREKTUREN |
Beglaubigte Übersetzungen
• sog. "amtlich beglaubigte Übersetzungen" oder auch kurz "beglaubigte Übersetzungen" in den Sprachen Englisch, Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Ungarisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Rumänisch, Dänisch
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung und haben Sie es weit zu uns? Kein Problem, schicken Sie uns Ihre Urkunden (notariell beglaubigte Kopien) per Post zur Übersetzung! Den fertigen Auftrag senden wir an die von Ihnen gewünschte Anschrift zurück.
WICHTIG:
Wie bereits erwähnt, ist das Original der übersetzten Urkunde untrennbarer Bestandteil der beglaubigten Übersetzung und mit dieser vermittels Siegel und Schnur fest verbunden wie notarielle Urkunden. Das Original somit also zusammen mit der Übersetzung für den geforderten Zweck abgegeben. Wenn Sie also das Original Ihrer Urkunde (Geburtsschein, Zeugnis, Trauschein usw.) durch Abgabe bei der Behörde nicht unwiederbringlich verlieren wollen, empfehlen wir, noch vor Bestellung der beglaubigten Übersetzung eine notariell beglaubigte Kopie anfertigen zu lassen, diese zur Übersetzung abzugeben und das Original sorgfältig aufzubewahren!
Das nächste Notariat (8 Minuten zu Fuß von unserem Büro):
Michelská 12/22, Tel.: 241 482 164, geöffnet Mo-Fr 8:30-15:30 Uhr
- Beglaubigte Übersetzung, auch amtlich beglaubigte Übersetzungen genannt, sind Übersetzungen, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellt werden und dem Bedarf von Gerichten, Behörden, staatlichen Institutionen und Unternehmen im Geschäftsverkehr dienen, aber auch von Bürgern beim Nachweis der verschiedensten in fremdsprachigen oder tschechischen Urkunden enthaltenen Sachverhalte, und zwar sowohl in Tschechien als auch in anderen Ländern. Die gerichtlich vereidigten Übersetzer werden vom zuständigen Gericht ernannt und sind zur Verschwiegenheit über die Sachverhalte verpflichtet, von denen sie bei der Übersetzung Kenntnis erlangen.
- Die ausgefertigte beglaubigte Übersetzung setzt sich stets aus der Originalurkunde in der entsprechenden Sprache (oder ihrer notariell beglaubigten Kopie), der eigentlichen Übersetzung und dem Bestätigungsvermerk des gerichtlich vereidigten Übersetzers zusammen, der mit dem Abdruck seines runden Amtsstempels zur Bestätigung dessen versehen ist, dass die Übersetzung genau mit dem Original (oder deren notariell beglaubigten Kopie) übereinstimmt. Alle drei zur amtlich beglaubigten Übersetzung gehörenden Dokumente sind mit Siegel und Schnur verbunden wie beim Notar.
- Diese amtlich beglaubigten Übersetzungen erfüllen die Bedingungen zur Vorlage von Urkunden für den amtlichen Bedarf, gewährleisten aber auch, dass z.B. die Übersetzung eines Geschäftsvertrages oder eines anderen rechtsverbindlichen Dokuments vollständig mit dem Original übereinstimmt, was eventuelle Schäden verhindert, die sich aus einer ungenauen Übersetzung ergeben können.
- Eine beglaubigte Übersetzung kann zu jeder Art Dokument erstellt werden.
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Beglaubigte Übersetzungen werden am häufigsten bei folgenden Urkunden angefertigt:
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| - Geburtsscheine |
390 CZK |
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- Konzessionsurkunden |
dem Umfang entsprechend |
| - Zeugnisse |
500 CZK |
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- Gewerbescheine |
390 CZK |
| - Trauscheine |
390 CZK |
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- Handelsregisterauszüge |
600 CZK |
| - Scheidungsurteile |
dem Umfang entsprechend |
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- Steuerregistrierungsbescheinigungen |
390 CZK |
| - Totenscheine |
390 CZK |
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- Schuldenfreiheitsbescheinigungen |
390 CZK |
| - Urkunden im Erbschaftsverfahren |
dem Umfang entsprechend |
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- Arbeitsverträge |
dem Umfang entsprechend |
| - Testamente |
dem Umfang entsprechend |
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- Steuererklärungen |
dem Umfang entsprechend |
| - Gerichtsurteile |
dem Umfang entsprechend |
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- Zertifikate |
dem Umfang entsprechend |
| - Notariatsakte |
dem Umfang entsprechend |
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- Studienbescheinigungen |
390 CZK |
| - Strafregisterauszüge |
390 CZK |
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- Gründungsurkunden |
dem Umfang entsprechend |
| - Diplome |
390 CZK |
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- Gesellschaftsverträge |
dem Umfang entsprechend |
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Die Preise für beglaubigte Übersetzungen setzen sich aus dem normalen Listenpreis für die Übersetzung nach Normseiten (NS) und einem Zuschlag je NS für die amtlich beglaubigte Übersetzung zusammen. Beglaubigte Übersetzungen in den gängigen Sprachen erhalten Sie somit bei uns zum günstigen Preis von 390 CZK/NS einschließlich der amtlichen Beglaubigung.
- Bei Zusendung per eingeschriebener Post berechnen wir innerhalb von Tschechien für Porto und Verpackung 50 CZK.
- Wünschen Sie eine Zustellung der fertigen Übersetzung per Nachnahme, so berechnen wir innerhalb von Tschechien eine Gebühr von 80 CZK.
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